Kanzlei
as-law ist das Logo der Sozietät der Rechtsanwälte Dr. Peter Ahner und Michael Nau. Die Kanzlei besteht seit ihrer Gründung im Jahr 1981 durch Herrn Dr. Ahner seit mehr als 25 Jahren in Hamburg.Unsere Sozien Rechtsanwalt Dr. Peter Ahner und Rechtsanwalt Michael Nau sind ausgerichtet auf eine an wirtschaftlichen Ergebnissen orientierte Rechtsberatung und Interessenvertretung unserer Mandanten für die Anbahnung und Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen sowie die Wahrung ihrer Rechtspositionen in den Bereichen:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht & Nachfolgerecht
- Medizinrecht
- Recht der Freien Berufe
- Sozialversicherungsrecht
- Unternehmensrecht
- Verkehrsrecht
- Vermögensrecht
- Wirtschaftsrecht
- Privates Baurecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Kirchliches Arbeitsrecht
Spezialkenntnisse von Rechtsanwalt Dr. Ahner als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Vereidigter Buchprüfer sowie Rechtsanwalt Nau als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht gewichten unsere Tätigkeitsschwerpunkte zusätzlich.
Das Arbeitsrecht stellt einen der größten Tätigkeitsbereiche unserer Sozietät dar. So betreuen vor allem die Rechtsanwälte Dr. Ahner und Nau als Fachanwälte für Arbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir beraten dabei nicht nur bei der Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen, wir begleiten unsere Mandanten auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch bei Fragestellungen zum Kündigungsschutz, zur Abfindung, zum Arbeitszeugnis, zur Abmahnung und anderen relevanten Problemstellungen fachkundig zur Seite. Auch im Betriebsverfassungsrecht bieten wir kompetente Beratung und Vertretung.
Darüber hinaus beraten wir fachgerecht durch unsere Erfahrungen auf dem speziellen Gebiet des kirchlichen Arbeitsrechts, dem sog. „Dritten Weg“. Hier beraten und vertreten wir Mitarbeiter, Diözesane Arbeitsgemeinschaften und Dienstgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Im Bereich des Sozialversicherungsrechtes konzentriert sich die anwaltliche Vertretung, insbesondere durch Rechtsanwalt Nau, auf die Durchsetzung von Sozialleistungen beim zuständigen Leistungsträger, einschließlich Erwerbsminderungs- und Altersrenten, Leistungen bei Krankheit gegenüber der Krankenversicherung, gegenüber der sozialen Pflegeversicherung auf Durchsetzung der im SGB XI aufgezählten Leistungsarten, auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Vertretung Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen gegen die Versorgungsämter bei Feststellung des Gesamtbehinderungsgrades und Nachteilsausgleichen. Ferner umfasst unsere Tätigkeit die Vertretung von Arbeitgebern in Verfahren betreffend Veranlagungsangelegenheiten von Gefahrenklassen in der Unfallversicherung. Darüber hinaus beraten und vertreten wir in Verfahren im Zusammenhang mit der Klärung der Versicherungspflicht sowie Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Einen weiteren großen Tätigkeitsbereich stellt das Medizinrecht dar. Hier liegen unsere Schwerpunkte im Berufsrecht für Ärzte, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht, Arzneimittelrecht, Kassenarztrecht sowie Vertragsarztrecht.
Darüber hinaus beraten und betreuen wir unsere Mandanten umfassend und nachhaltig bei der Gesellschaftsgründung, der Praxisgründung oder der Klinikgründung.
Zudem beraten und vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich auch bei Angelegenheiten aus den Bereichen Erbrecht, Nachfolgerecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht sowie in weiteren Bereichen im Zivilrecht.
Im Bereich des privaten Baurechts beraten und vertreten wir Unternehmer und Bauherren bei Problemen, die bei der Errichtung, Umgestaltung oder Sanierung von Bauwerken entstehen. Dabei geht es regelmäßig um die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Im Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir die klassischen Vertragsparteien (Mieter und Vermieter) in den Bereichen der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Kündigung und Räumungsklage, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz, Eigenbedarf und bei der Prüfung von Nebenkostenabrechnungen.
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer oder Verwalter von Wohnungseigentum in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung bzw. dem Gebrauch des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums entstehen, um ein einvernehmliches Zusammenleben innerhalb der Eigentümergemeinschaft anzustreben.
In den von uns vertretenen Rechtsgebieten sind wir durchweg langjährig tätig und erfahren. In der aktuellen Rechtsentwicklung bilden wir uns laufend – auch über den zum Erhalt der Fachanwaltschaften erforderlichen Umfang hinaus – fort.
Wir vertreten unsere Mandanten in ihren Rechtsstreitigkeiten an allen deutschen Gerichten. Beim Bundesgerichtshof anhängige Zivilsachen vertreten dort zugelassene Rechtsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten.
In wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten aus den neuen Bundesländern kooperieren wir mit dem hierin sehr erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Werner Heubel aus Erfurt, dem ehemaligen Niederlassungsleiter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).
Mandate mit internationalem Rechtsbezug bearbeiten wir zusammen mit in den jeweiligen Ländern zugelassenen Kollegen. Unsere Korrespondenzsprache ist Englisch.
Vom Internationalen Seegerichtshof in Hamburg (ITLOS) berichten wir der Regierung eines dort akkreditierten Staates.
Unsere Kanzlei liegt in Hamburg zentral direkt an der Elbe. Es besteht gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Öffentliche Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe.
